Internistische Hausarztpraxis im Gesundheitszentrum am Musterplatz   -   Dr. Kurt & Kirsten Häfner & Dr. Andreas Schmitt

  
 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist freiwillig und dient dazu, die gewünschte Pflege bzw. Behandlung am Lebensende festzulegen. Sie gilt vor allem für den Fall, dass am Lebensende eine Willensbildung nicht mehr möglich bzw. eine verständliche Willensäußerung nicht mehr möglich ist. In der Patientenverfügung wird die gewünschte Pflege/ Behandlung für bestimmte Situationen festgelegt. In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer meinen Wunsch in den genannten Situationen ausführen soll.

Hier finden Sie ein Beispiel einer Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht:

 

 

Selbstverständlich können auch andere Patientenverfügungen / Vorsorgevollmacht-Exemplare verwendet werden.